Kabinett verabschiedet neue TÄHAV

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 24.07.2024 die Verordnung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Aktualisierung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) verabschiedet. Diese regelt den Umgang von Tierärztinnen und Tierärzten mit Arzneimitteln, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind, vom Erwerb über Nachweispflichten bis hin zur Abgabe. Im Gesetzgebungsprozess wird die Verordnung jetzt in den Bundesrat eingebracht.

Das BMEL informiert auf seiner Website über die Änderungen.

Die Bundestierärztekammer, der bpt und der BbT hatten sich im Februar dieses Jahres zum Referentenentwurf zur Änderung der TÄHAV geäußert. Lesen Sie die Stellungnahme hier.

Quelle: GPM